Viele Menschen leiden durch ihre viele Arbeit am Bildschirm. Dazu gehören nicht nur Sehstörungen, Augenbrennen, vorzeitige Ermüdung und Kopfschmerzen, sondern auch Rücken- und NackenschmerzenIm Vordergrund der Beschwerden, die von den „Bildschirmtätigen“ beklagt werden, stehen solche, die z.B. von einer fehlenden oder unzureichenden Ausstattung mit den geeigneten Sehhilfen herrühren oder über eine spezifische Belastung der Augen zustande kommen. Letztere beruhen auf einer Körperfehlhaltung, wenn wegen fehlender oder falscher Brille der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin in einen unnatürlichen Abstand zu Tastatur und Bildschirm gezwungen wird. Dies ließe sich mit einer regelmäßigen Augenuntersuchung vermeiden. Hier besteht noch ein großer Versorgungs- und Handlungsbedarf.
Obwohl seit Ende 1996 die Bildschirmarbeitsverordnung zusammen mit dem Arbeitsschutzgesetz eine regelmäßige Augenuntersuchung der Bildschirmarbeiter vorschreibt, passiert leider viel zu wenig. Die vor vielen Jahren von den Berufsgenossenschaften entwickelte arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für die am Bildschirm Tätigen, wird bis heute nur zu einem geringen Prozentsatz und dabei oft nur unvollkommen angeboten und durchgeführt.
Über 12 Millionen Beschäftigte und insgesamt 20 Millionen Berufstätige arbeiten täglich am Bildschirm. Nur ein geringer Prozentsatz von ihnen ist über seinen Rechtsanspruch auf eine für den Mitarbeiter kostenfreie Untersuchung der Augen und des Sehvermögens und – wenn nötig- eine Versorgung mit speziellen Sehhilfen entsprechend der Bildschirmarbeitsplatzverordnung informiert.