Barrierefreiheit für Sehbehinderte im Internet

Ein internationales Konsortium entwickelt jetzt neue Software und Methoden zur Prüfung von Webseiten auf Barrierefreiheit.Auch komplexe Design-Anforderungen sollen damit automatisiert ‚prüfbar&rsquo werden. Darunter fallen beispielsweise Prüfungen auf konsistente Navigation eines Webportals, auf einfache und verständliche Sprache oder richtige Farbgestaltung, wie Harmonisierung von Vordergrund- und Hintergrundfarben und unterschiedlicher Kontraste. Koordiniert wird das EU-Projekt durch Forscher des Fraunhofer Instituts FIT.

Nicht nur die rechtliche Situation, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Gleichstellung Behinderter am 1. Mai 2002 entstanden ist, sondern handfeste wirtschaftliche Gründe sprechen dafür, Webseiten barrierefrei zu machen. Allein in Deutschland leben über eine halbe Million Sehbehinderte und etwa 155.000 Blinde. Hinzu kommen zahlreiche weitere behinderte Menschen. Ohne durchgängig barrierefreies Web-Design haben diese benachteiligten Mitbürger nur stark eingeschränkten Zugang zum Internet.

Die technischen Anforderungen für Barrierefreiheit sind in der so genannten BIT-Verordnung festgeschrieben. In vierzehn Punkten steht dort, was für Barrierefreiheit erforderlich ist. Leider werden diese Anforderungen immer noch nur von wenigen Websites erfüllt. Ein Grund dafür ist, dass es immer noch sehr aufwendig ist, zu prüfen ob eine Website barrierefrei ist. Die heute verfügbaren automatisierten Analysewerkzeuge für Barrierefreiheit können lediglich 70 Prozent der BIT-Verordnung abprüfen. Der Rest kann aufgrund seiner Komplexität nur aufwendig durch Experten-Tests evaluiert werden.

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